Bestandsplanung / Parifizierung
Bestandspläne für Parifizierung und Wohnungseigentum
Verlässliche Pläne und Flächen als Grundlage für das Nutzwertgutachten – vom Zinshaus bis zum Mehrfamilienhaus.
Wer ein Zinshaus oder Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufteilen will, braucht ein Nutzwertgutachten. Dieses legt für jede Wohnung, jedes Geschäftslokal und jeden Kfz-Abstellplatz den Nutzwert fest – und der hängt maßgeblich von nachvollziehbaren Plänen und genauen Nutzflächen ab.
Genau diese Grundlage erstellen wir: aktuelle Bestandspläne aller Geschoße und eine nachvollziehbare Flächenermittlung je Objekt – abgestimmt auf die Anforderungen des Gutachtens.
Warum alte Pläne oft nicht reichen
Gerade bei Gründerzeithäusern und älteren Mehrfamilienhäusern sind die Pläne im Bauakt Jahrzehnte alt. Wohnungen wurden zusammengelegt oder geteilt, Dachböden ausgebaut, Wände versetzt. Eine aktuelle Bestandsaufnahme zeigt, was tatsächlich gebaut ist – und macht Abweichungen zum bewilligten Konsens sichtbar, bevor sie im Verfahren zum Problem werden.
Nutzflächen nachvollziehbar ermitteln
Maßgeblich für den Nutzwert ist die Nutzfläche nach dem Wohnungseigentumsgesetz – vereinfacht gesagt die Bodenfläche abzüglich der Wandstärken. Balkone, Terrassen sowie Keller- und Dachbodenabteile werden gesondert berücksichtigt. Wir ermitteln die Flächen raumweise aus dem Aufmaß und stellen sie übersichtlich je Wohnungseigentumsobjekt zusammen.
Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen
Das Nutzwertgutachten selbst erstellt ein dafür befugter Sachverständiger. Wir liefern Pläne und Flächen in der Form, die das Gutachten braucht, und stimmen die Aufbereitung bei Bedarf direkt ab – etwa mit unserem Partnerbüro für Parifizierungs- und Nutzwertgutachten. So müssen Sie nicht zwischen Planung und Gutachten vermitteln.
Typische Objekte
- Gründerzeit-Zinshäuser, etwa in Wien und Graz
- Mehrfamilienhäuser und Wohnhausanlagen
- Häuser mit Geschäftslokalen im Erdgeschoß
- Objekte nach Dachgeschoßausbau oder Zubau
- Doppel- und Reihenhäuser, die in Wohnungseigentum aufgeteilt werden
Ablauf
- Sichtung der Unterlagen: Bauakt, vorhandene Pläne, Anforderungen des Gutachtens
- Aufmaß oder 3D-Laserscan aller Einheiten und allgemeinen Teile
- Bestandspläne je Geschoß mit Kennzeichnung der einzelnen Objekte
- Flächenermittlung je Objekt und Zubehör
- Übergabe an den Sachverständigen und Abstimmung offener Punkte
Bestandsplanung
Weitere Leistungen
Grundriss & Bestandsplan erstellen lassen
Für Haus und Wohnung – auch ohne vorhandene Baupläne oder als Digitalisierung alter Pläne.
3D-Laserscan & Scan to BIM
Punktwolke, 3D-Bestandsmodell und BIM/IFC – auch Umwandlung vorhandener Punktwolken in CAD.
Bestandspläne in Ihrer Region
FAQ
Häufige Fragen
Was ist eine Parifizierung?
Als Parifizierung bezeichnet man in Österreich die Begründung von Wohnungseigentum an einer Liegenschaft. Dafür werden die Nutzwerte aller Wohnungen, Geschäftsräume und sonstigen Objekte in einem Nutzwertgutachten festgelegt; daraus ergeben sich die Miteigentumsanteile, die im Grundbuch eingetragen werden.
Erstellen Sie das Nutzwertgutachten selbst?
Wir erstellen die Bestandspläne und Flächenermittlungen als Grundlage. Das Gutachten erstellt ein Sachverständiger; dafür arbeiten wir mit einem erfahrenen Partnerbüro zusammen und stimmen uns direkt ab.
Was passiert, wenn der Bestand nicht dem bewilligten Plan entspricht?
Dann zeigen wir die Abweichungen nachvollziehbar auf und erstellen die Planunterlagen für die baurechtliche Klärung, etwa eine Konsensberichtigung. Das sollte möglichst vor der Parifizierung geklärt werden.
Erstellen Sie Unterlagen für die Parifizierung von Zinshäusern in Wien?
Ja. Bestandspläne und Flächenermittlungen für die Parifizierung erstellen wir in Wien ebenso wie in Niederösterreich, im Burgenland und in der Steiermark.
Ihren Bestandsplan anfragen
Schicken Sie eine kurze Beschreibung des Objekts, die Adresse, die ungefähre Größe und – falls vorhanden – bestehende Pläne oder Fotos. Anschließend klären wir, welche Unterlagen für Ihr Vorhaben tatsächlich erforderlich sind.